Leistungsverzeichnis
Menschen, die an einer diagnostizierten psychischen Störung gemäß ICD erkrankt sind, haben das Recht, eine Behandlung über ihre gesetzliche Krankenkasse oder Privatkasse abrechnen zu lassen. Meine Praxis hat eine Kassenzulassung für die Gesetzlichen Krankenversicherungen.
Private Krankenkassen werden / die Beihilfe wird Ihnen die Kosten für eine Behandlung im Regelfall erstatten, da ich approbiert und im Arztregister eingetragen bin.
Bundeswehrsoldat*innen haben Anspruch auf eine Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen der Heilfürsorge über Behandlungsausweis.
Selbstverständlich arbeite ich auch mit Selbstzahler*innen zusammen.
Es gelten derzeit folgende Kostensätze (für Selbstzahler*innen):
Psychotherapie | |
Erst- oder Beratungsgespräch | 2.3facher Satz gemäß GOÄ |
Folgegespräche (50 Min.) |
2.3facher Satz gemäß GOÄ EMDR 3.5facher Satz gemäß GOÄ |
Supervision | |
Einzelsupervision (50 Min.) | 100 € |
Gruppensupervision (je 45 Min.) | 120 € aufgeteilt auf alle Teilnehmer |